[Recht in Sex]

Rechtliche Nachrichten aus der Pornografie- und Erwachsenenunterhaltungsindustrie

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Im Moment werden tausende Porno-Abmahnungen per Post verschickt. Wieso diese gefälscht sind, wie ihr das erkennen könnt und wie eine echte Abmahnung aussieht, erfahrt ihr in diesem Video.

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 22. April 2021 ist die Sexarbeit in Regionen in der die 7-Tage-Inzidenz 3 Tage lang die 100 überschreitet, komplett untersagt.

Das Infektionsschutzgesetz wurde im Rahmen des „Viertes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ u.a. wie folgt angepasst.

Dänemark hat kürzlich nicht nur sein Sexualstrafrecht erheblich verschärft. Gleichzeitig ist auch die Sex App „iConsent“ auf den Markt gekommen. Sexualpartner können damit vor dem Sex elektronisch festhalten, dass sie jeweils dem Geschlechtsverkehr zustimmen. Die Kritik und Skepsis an der App ist groß und auch rechtlich lässt sie einige Fragen offen. Alles Wichtige dazu erfahrt ihr in diesem Video.

Ein wirklich kurioser Fall hat einen Richter kurz vor seiner Pensionierung dazu verleitet, ein ganzes Urteil als Gedicht in Reimform zu verfassen. Dass sich Juristen und damit auch Richter immer wieder nicht nur durch messerscharfe Intelligenz auszeichnen, sondern auch mit einer gehörigen Portion Humor versehen sind, beweist auch das Gedicht des ArbG Detmold, wovon ich euch heute Teile vortragen möchte. Ob ein Urteil in Reimform erlaubt ist, erfahrt ihr dann selbstverständlich auch noch.

Wer sich beim Sex heimlich das Kondom abstreift, ohne es dem Partner zu sagen, der macht sich strafbar. Dieses so genannte Stealthing hat kürzlich das Kammergericht Berlin beschäftigt. Die Richter gingen mit der Praktik hart ins Gericht und verurteilten den Täter wegen eines sexuellen Übergriffs. Mehr zum Urteil und zur rechtlichen Einordnung von Stealthing klären wir in diesem Video.

Gegen einen Unkostenbeitrag von 60 Euro sollten Amateurdarsteller sexuelle Handlungen mit "Jasmin Babe" vornehmen dürfen. Ob das erlaubt war, musste nun das Verwaltungsgericht Aachen entscheiden. Die Richter prüften, ob es sich dabei um einen Pornodreh, oder vielmehr um Prostitution handelte.

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