Krankenversicherung für Prostituierte
Die Krankenversicherung für Prostituierte
Alle Personen, die in Deutschland leben, müssen für den Krankheitsfall abgesichert sein und sollen einen Krankenversicherungsschutz haben. In Deutschland gibt es dafür zwei Systeme:
• die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und
• die Private Krankenversicherung (PKV).
Ob die GKV oder die PKV für Sie infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger Punkt ist zum Beispiel, ob Sie angestellt sind oder selbstständig arbeiten.
Das Thema Krankenversicherung ist ein schwieriges, aber sehr wichtiges Thema – gerade in Deutschland, denn hier gilt Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit festem Wohnsitz innerhalb Deutschlands. Wie sich eine Prostituierte krankenversichert, hängt u.a. davon ab, ob sie als Angestellte oder Selbständige arbeitet.
Angestellte Prostituierte (z.B. mit Arbeitsvertrag) sind in der Regel gesetzlich versichert (GKV) und werden von ihrem Arbeitgeber/in bei der Krankenkasse angemeldet. Dabei werden die Beiträge zur Krankenversicherung direkt prozentual vom monatlichen Bruttogehalt der Angestellten abgezogen, wobei der Arbeitgeber sich zur Hälfte daran beteiligt.
Selbständige Prostituierte müssen sich selbst um die Krankenversicherung kümmern und können eine gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Die fälligen Beiträge beziehen sich auf ihre gesamten Einnahmen und müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden, da es keinen Arbeitgeber/in gibt.
In die Private Krankenversicherung kann jede Person eintreten, die nicht verpflichtend Mitglied in der GKV ist. Dazu zählen Angestellte, die mehr als 57.600 Euro brutto pro Jahr (Stand 2017) verdienen sowie Selbstständige und Freiberufler. Die Beiträge und Leistungen werden individuell mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart.
Krankenversicherung in Deutschland für EU-Damen - Vorsicht geboten
Kommt eine Dame aus einem EU-Staat nach Deutschland, kann sie ihre heimische Krankenversicherung vorübergehend beibehalten. Die "Europäische Krankenversicherungskarte" (EHIC) ermöglicht europaweit medizinische Behandlungen, allerdings nur bei Notfällen. Den vollen medizinischen Leistungsumfang bekommt sie nur als Mitglied einer deutschen Krankenkasse oder mit einer besonderen Auslandsversicherung.
Ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung