Pornhub stellt Daten der EU wegen Einstufung als "sehr große Online-Plattform" in Frage

BRÜSSEL - Die Europäische Kommission, das Exekutivorgan der EU, gab am Mittwoch bekannt, dass sie drei Erotikplattformen - Pornhub, Stripchat und XVideos - als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) eingestuft hat und damit besonderen Vorschriften im Rahmen des umstrittenen Digital Services Act (DSA) unterliegt.

Pornhub Challenges EUs Data Over Very Large Online Platform ClassificationNach dem DSA erfüllen VLOPs die Schwelle von 45 Millionen durchschnittlichen monatlichen Nutzern in der EU. In der offiziellen Ankündigung der Kommission - der am Dienstag ein absichtliches Leck in der Financial Times vorausging, das die Geschichte mit einer Stigmatisierung der Erotikindustrie umrahmte - hieß es, dass die Kommission eine Untersuchung des Datenverkehrs auf diesen drei Seiten durchgeführt habe.

Nach der Benennung gab Pornhub gegenüber der New York Post eine Erklärung ab, in der es die Daten anzweifelte, die die Kommission zur Rechtfertigung der Maßnahme verwendet hatte.

"Mit Stand vom 31. Juli 2023 hat Pornhub 33 Millionen durchschnittliche monatliche Nutzer des Dienstes in der Europäischen Union, berechnet als Durchschnitt über den Zeitraum der letzten sechs Monate", sagte ein Pornhub-Sprecher gegenüber der Post.

Wie XBIZ berichtete, hat eine Gruppe europäischer Nichtregierungsorganisationen im Oktober einen Brief des italienischen Anwalts und Aktivisten für digitale Rechte, Alessandro Polidoro, mitunterzeichnet, in dem die Kommission aufgefordert wird, die selbst gemeldeten Daten der größten Erotikseiten zu untersuchen und sie als VLOPs neu einzustufen.

Die Kommission hatte in ihrer ursprünglichen Entscheidung vom April, in der 19 bekannte Plattformen und Suchmaschinen als VLOPs eingestuft wurden, Seiten für Erwachsene nicht berücksichtigt.

Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen des DSA müssen Pornhub, XVideos und Stripchat innerhalb von vier Monaten nach ihrer Einstufung als VLOPs "auch spezifische Maßnahmen ergreifen, um die Nutzer, einschließlich Minderjähriger, zu befähigen und zu schützen und alle systemischen Risiken, die von ihren Diensten ausgehen, ordnungsgemäß zu bewerten und abzumildern", erklärte die Kommission in ihrer Ankündigung.

Die Kommission gab nur einen Teil der Gründe für diesen Schritt bekannt und entschied sich, ausgewählte Teile davon geheim zu halten.

VLOPs haben bis zum 17. Februar Zeit, alle DSA-Verpflichtungen zu erfüllen, sowohl allgemeine als auch kategoriespezifische.

DSA-Verpflichtungen können zu einer Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung führen

Zu den allgemeinen DSA-Verpflichtungen gehören die Bereitstellung von "benutzerfreundlichen Mechanismen, die es Nutzern oder Einrichtungen ermöglichen, illegale Inhalte zu melden; Begründungen für Nutzer, wenn ihre Inhalte eingeschränkt oder entfernt werden; ein internes System zur Bearbeitung von Beschwerden, mit dem Nutzer gegen Entscheidungen zur Moderation von Inhalten Einspruch erheben können" und "die vorrangige Behandlung von Meldungen, die von so genannten 'Trusted Flaggers' eingereicht werden".

Am umstrittensten ist, dass die DSA Websites dazu verpflichtet, "unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden zu informieren, wenn sie Kenntnis von Informationen erhalten, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat mit einer Bedrohung für das Leben oder die Sicherheit einer Person stattgefunden hat, stattfindet oder wahrscheinlich stattfinden wird, einschließlich im Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern".

Wie Aktivisten für digitale Rechte hervorgehoben haben, schafft die Verpflichtung, auf jeden eingereichten Hinweis hin zu einem Informanten der Strafverfolgungsbehörden zu werden, eine so vage Haftung für Plattformen und Websites, dass sie höchstwahrscheinlich zu einer Abschreckung der Meinungsfreiheit führen wird.

In der EU gibt es weder einen umfassenden Schutz der freien Meinungsäußerung wie in den USA, der durch den ersten Verfassungszusatz gewährleistet wird, noch einen Schutz für nutzergenerierte Inhalte wie in Abschnitt 230.

Die DSA verpflichtet außerdem alle Websites, "ihre Systeme so umzugestalten, dass ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen gewährleistet ist; sicherzustellen, dass ihre Schnittstellen nicht so gestaltet sind, dass die Nutzer getäuscht oder manipuliert werden; Werbung auf ihren Schnittstellen klar zu kennzeichnen; keine gezielte Werbung mehr zu präsentieren, die auf der Erstellung von Profilen mit sensiblen Daten (wie ethnischer Herkunft, politischer Meinung oder sexueller Orientierung) beruht oder auf Minderjährige abzielt;" und "klare Geschäftsbedingungen zu haben und bei deren Anwendung sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig vorzugehen.

Alle Plattformen sind außerdem verpflichtet, "einmal im Jahr Transparenzberichte über ihre Verfahren zur Moderation von Inhalten zu veröffentlichen".

Besondere Verpflichtungen für VLOPs

Zu den zusätzlichen, spezifischen Verpflichtungen für VLOPs gehört der Auftrag, "ihre spezifischen systemischen Risiken im Hinblick auf die Verbreitung illegaler und die Grundrechte bedrohender Inhalte zu analysieren".

Die Risikobewertungsberichte "müssen der Kommission vier Monate nach der Notifizierung der förmlichen Benennung vorgelegt und spätestens ein Jahr später veröffentlicht werden". In diesen Berichten "sind insbesondere alle negativen Auswirkungen auf den Schutz der geistigen und körperlichen Gesundheit von Minderjährigen darzulegen".

VLOPs müssen auch "Maßnahmen ergreifen, um Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet, wie z. B. Material über sexuellen Missbrauch von Kindern, und Inhalten, die Grundrechte wie das Recht auf Menschenwürde und Privatleben im Falle des nicht einvernehmlichen Austauschs von intimem Material im Internet oder Deepfake-Pornografie beeinträchtigen, zu mindern. Diese Maßnahmen können unter anderem die Anpassung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Schnittstellen, Moderationsprozesse oder Algorithmen umfassen".

Darüber hinaus müssen VLOPs "ihre internen Prozesse, Ressourcen, Tests, Dokumentationen und die Überwachung aller ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erkennung von Systemrisiken verstärken."

VLOPs, so die Erklärung der Kommission weiter, "müssen ihre Dienste, einschließlich ihrer Schnittstellen, Empfehlungssysteme und Geschäftsbedingungen, so gestalten, dass sie Risiken für das Wohlergehen von Kindern berücksichtigen und verhindern. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte des Kindes zu schützen und Minderjährige daran zu hindern, online auf pornografische Inhalte zuzugreifen, u. a. durch Instrumente zur Altersüberprüfung".

Die Einhaltung aller DSA-Verpflichtungen muss jedes Jahr extern und unabhängig geprüft werden.

Zu den weiteren Transparenzanforderungen gehören: die Veröffentlichung von Repositorien aller auf ihrer Schnittstelle geschalteten Anzeigen; die Gewährung des Zugangs zu öffentlich zugänglichen Daten für Forscher, einschließlich überprüfter Forscher, die von den Koordinatoren für digitale Dienste benannt werden; die Einhaltung zusätzlicher Transparenzanforderungen, einschließlich der Veröffentlichung von Transparenzberichten über Entscheidungen zur Inhaltsmoderation und zum Risikomanagement alle sechs Monate, zusätzlich zu Berichten über ihre systemischen Risiken und Prüfungsergebnisse einmal im Jahr; die Ernennung einer Compliance-Funktion und die jährliche Durchführung einer externen unabhängigen Prüfung."

 

 

 

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