SexWorkCEO kooperiert mit Buchhalter für SW-Steuerkurs
LOS ANGELES - SexWorkCEO hat in Zusammenarbeit mit der Buchhalterin Daisy Does Taxes einen neuen Kurs veröffentlicht, der selbständigen Sexarbeiterinnen bei der Verwaltung ihrer Steuern helfen soll.
Die Business-Ressource und Plattform für Online-Sexarbeiterinnen hat sich in Vorbereitung auf die Steuersaison mit der bekannten Sexarbeiterin und Buchhalterin zusammengetan.
Die dreiteilige Videoserie startete am Montag und behandelt die steuerlichen Grundlagen für selbständige Sexarbeiterinnen, einschließlich der Abgabe von Steuererklärungen, welche Einkommensquellen angegeben werden müssen, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen, welche Ausgaben abgesetzt werden können und welche nicht, und wie viel Steuern für die Selbständigkeit zu zahlen sind und wie diese berechnet werden.
"Dieser Kurs kommt gerade rechtzeitig für Online-Sexarbeiterinnen und Content-Schöpferinnen, wenn sie ihre Einkommenssteuererklärung abgeben - die dieses Jahr am 18. April fällig ist", sagte SexWorkCEO-Gründerin MelRose Michaels. "Daisy ist eine unglaubliche Buchhalterin, und ich bin sehr stolz darauf, SexarbeiterInnen-spezifische Ratschläge zum Thema Steuern geben zu können."
Michaels merkte an, dass Steuern "ein Thema sind, das oft sehr missverstanden wird, besonders bei Online- oder Hybrid-Kreativen, die mehrere Einnahmequellen auf verschiedenen Plattformen und Anwendungen haben. Ein SexWorkCEO zu sein bedeutet, dass man befähigt wird, sein unternehmerisches Imperium aufzubauen, aber es bedeutet auch, dass man sicherstellen muss, dass Dinge wie seine Steuern abgedeckt sind."
Daisy fügte hinzu: "Sexarbeit ist Arbeit und wie alle Arbeitnehmer müssen wir Steuern zahlen. Es gibt viele Missverständnisse in Bezug auf die Steuererklärung als Sexarbeiterin, aber wenn du online oder mit Bargeld-Apps oder Bankeinzahlungen verdienst, weiß das Finanzamt bereits, wie viel Geld du verdient hast; atme tief durch, alles wird gut. Diese Videos helfen Ihnen, die Grundlagen für den Einstieg zu verstehen."
Für viele Einzelpersonen und kleine Unternehmen in den USA müssen die Steuern bis Montag, den 18. April, eingereicht werden. In den meisten Fällen kann eine Fristverlängerung beantragt werden, um die Frist bis zum 15. Oktober zu verlängern, obwohl die Steuerzahlung immer noch am 18. April fällig sein kann.
Weitere Informationen über Fristverlängerungen finden Sie hier.
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