Bordelle in Berlin müssen weiter geschlossen bleiben: Gericht weist Eilantrag ab
Eine Bordellbetreiberin aus Schöneberg wollte durchsetzen, dass sie erotische Massagen anbieten darf.
Bordelle in Berlin müssen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Das Verwaltungsgericht lehnte am Mittwoch den Eilantrag einer Bordellbetreiberin ab, die ihren Betrieb wieder öffnen wollte. Die Frau hatte angegeben, sich auf erotische Massagen beschränken zu wollen - doch auch das ließ das Gericht nicht durchgehen.
Das geltende Verbot stelle zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin dar, so das Gericht, dieser Eingriff sei aber gegenwärtig noch gerechtfertigt. Auch bei erotischen Massagen sei von einem erhöhten Aerosolausstoß in typischerweise eher kleinen, unzureichend mit Frischluft versorgten Arbeitsräumen auszugehen, woraus sich in Verbindung mit dem ständigen Wechsel der Kunden ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko ergebe, begründete das Verwaltungsgericht. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine unbemerkt infizierte Prostituierte selbst im Laufe nur eines einzigen Arbeitstages bereits viele Kunden anstecken könnte, die das Virus dann wiederum in ihr familiäres und soziales Umfeld weitertragen könnten.
Bei lebensnaher Betrachtung erscheine es auch durchaus wahrscheinlich, dass einerseits nicht wenige Kunden auf das gewohnte erweiterte „Leistungsspektrum“ und den Verzicht auf das durchgängige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beider Beteiligter, drängen und andererseits Prostituierte versucht sein könnten, diesen Kundenwünschen nachzukommen. Eine effektive Kontrolle sei ersichtlich schon deshalb nicht möglich, weil die sexuellen Dienstleistungen naturgemäß hinter „verschlossenen Türen“ erbracht würden.
Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber zulässigen körpernahen Dienstleistungen wie es bei Friseuren oder der klassischen Massage der Fall sei, bestehe nicht, weil die Infektions- und Ausbreitungsgefahr vergleichsweise geringer sei.
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