Seit Anfang Oktober können sich Prostituierte in Hamburg in einer Einrichtung der Gesundheitsbehörde beraten lassen.
Die Beratung ist Teil des neuen Prostituiertenschutzgesetzes, das auch eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten vorsieht.
Am Montag stellt die Gesundheitsbehörde die neue Einrichtung vor. Vertreter der Medien können sich einen Eindruck von Inhalt und Ablauf der Gesundheitsberatungen machen. Das Gesetz, das Sexarbeiterinnen stärker vor Ausbeutung und Zwang schützen soll, gilt seit dem 1. Juli 2017. Es wird von Seiten vieler Sexarbeiterinnen und Beratungsstellen scharf kritisiert.
Der Verein Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt, befürchtet durch das Gesetz schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Sexarbeiterinnen. "