In Baden-Württemberg ändert sich zum 1. November die Regelungen für Prostituierte:
Sie müssen sich künftig anmelden und einen entsprechenden Nachweis bei sich tragen. Außerdem sollen sie sich regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Bordellbetreiber müssen künftig strengere Mindestanforderungen erfüllen, unter anderem bei den Hygienevorschriften. Für Freier wird eine Kondomplicht eingeführt.
Betroffen sind von den Änderungen etwa 26.000 Prostituierte.
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